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Einen jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu
einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die
Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist.
Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt;
in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber
hinaus fortgesetzt werden...
Hier
steht die Ablösung, Verselbständigung und Lebensplanung des jungen Volljährigen
im Vordergrund.
Wir
sind begleitend und beratend tätig, bei der Suche nach dem geeigneten Wohnraum,
bieten Hilfestellungen bei Fragen bezüglich der Schule, Ausbildung und dem
Arbeitsplatz und bei der Bewältigung von Alltagssituationen.
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