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Einen jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe auf Grund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt; in begründeten Einzelfällen soll sie für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus fortgesetzt werden...

Hier steht die Ablösung, Verselbständigung und Lebensplanung des jungen Volljährigen im Vordergrund.

Wir sind begleitend und beratend tätig, bei der Suche nach dem geeigneten Wohnraum, bieten Hilfestellungen bei Fragen bezüglich der Schule, Ausbildung und dem Arbeitsplatz und bei der Bewältigung von Alltagssituationen.